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   LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21 WA   

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https://dejure.org/2021,63634
LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21 WA (https://dejure.org/2021,63634)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21 WA (https://dejure.org/2021,63634)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - L 3 AS 1284/21 WA (https://dejure.org/2021,63634)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Zweitwohnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 3 AS 2553/19.

    Der Senat verband die zunächst unter den Aktenzeichen L 3 AS 2553/19, L 3 AS 2614/19 und L 3 AS 3215/19 geführten Berufungsverfahren durch Beschluss vom 08.11.2019 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen L 3 AS 2553/19 und wies die Berufungen aufgrund mündlicher Verhandlung unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Landessozialgericht Dr. T, des Richters am Landessozialgericht Dr. B2, des Richters am Sozialgericht Dr. S2 und der ehrenamtlichen Richter D und P durch Urteil vom 11.12.2019 zurück.

    Das BSG verwarf mit Beschluss vom 01.02.2021 (Aktenzeichen B 14 AS 31/20 BH) das Gesuch des Klägers, die Richter Prof. Dr. B4, Prof. Dr. S4, Prof. Dr. F, Prof. Dr. V und Prof. Dr. S5 wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, als unzulässig und lehnte den Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Senats vom 11.12.2019 (L 3 AS 2553/19) Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, ab.

    Mit am 16.03.2021 beim SG eingegangenem Schreiben vom 14.03.2021 hat der Kläger Restitutionsklagen erhoben und die Wiederaufnahme der Verfahren L 3 AS 2553/19, S 17 AS 624/18, S 13 AS 1744/19 und S 13 AS 1745/19 begehrt.

    Die seinen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG vom 11.12.2019 (L 3 AS 2553/19) ablehnende Entscheidung des BSG (Aktenzeichen B 14 AS 31/20 BH) beruhe daher auf einer unrichtigen Aufnahme des Sachverhalts bzw. fälschlichen Darstellung angeblichen Urkundeninhalts in angeblich vorausgegangenen Grundsatzentscheidungen.

    Daher hätte das BSG die Revision gegen das Urteil L 3 AS 2553/19 zulassen müssen.

    Denn der Senat hat seit dem im Berufungsverfahren L 3 AS 2553/19 am 11.12.2019 ergangenen Urteil mehrfach durch jeweils unanfechtbare Beschlüsse über Ablehnungsgesuche des Klägers entschieden: durch Beschluss vom 27.03.2020 (Aktenzeichen L 3 AS 937/20 AB), durch Beschluss vom 11.05.2020 (Aktenzeichen L 3 AS 1362/20 AB), durch Beschluss vom 09.06.2020 (Aktenzeichen L 3 AS 1475/20 AB), durch Beschluss vom 15.02.2021 (Aktenzeichen L 3 AS 2133/20 AB) und zuletzt durch Beschluss vom 26.02.2021 (Aktenzeichen L 3 AS 605/21 AB).

    Denn die in diesen Urkunden belegten Wohnverhältnisse waren dem erkennenden Senat zum Zeitpunkt des Berufungsurteils im Verfahren L 3 AS 2553/19 bekannt und sind bei der Entscheidung berücksichtigt worden.

    2.5.3 Das Vorbringen des Klägers, das BSG habe im Beschluss vom 01.02.2021 die unzutreffende Argumentation verfolgt, dass die im SGB II zum Schonvermögen getroffene Regelung nicht für Hausgrundstücke gelte, das BSG habe zudem diverse Urteile mit angeblichen Grundsatzentscheidungen aufgeführt, entgegen der Auffassung des BSG sei bei der Prüfung der Angemessenheit von Grundstücksgrößen keine Wohnflächenermittlung nach der WoFlV vorzunehmen und das BSG hätte die Revision gegen das Urteil im Verfahren L 3 AS 2553/19 zulassen müssen, da das SG in zahlreichen Klageverfahren die zuschussweise Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II versagt und sich hierbei ohne genaue Begründung "allerlei Entscheidungen des BSG" bedient habe, welche allesamt nicht zum SGB II und nicht zu selbst als Wohnsitz angemeldeten Hausgrundstücken ergangen seien, stellt ebenfalls keine schlüssige Behauptung eines Restitutionsgrundes dar.

    2.5.4 Das Schreiben des Klägers vom 14.03.2021 enthält weitere Ausführungen zu verschiedenen Lebenssachverhalten ohne erkennbaren Bezug zu den Rechtsstreitigkeiten L 3 AS 2553/19, S 17 AS 624/18, S 13 AS 1744/19 und S 13 AS 1745/19 und ohne jeglichen Anhaltspunkt für einen Restitutionsgrund nach § 580 ZPO.

  • BSG, 01.02.2021 - B 14 AS 31/20 BH

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Das BSG verwarf mit Beschluss vom 01.02.2021 (Aktenzeichen B 14 AS 31/20 BH) das Gesuch des Klägers, die Richter Prof. Dr. B4, Prof. Dr. S4, Prof. Dr. F, Prof. Dr. V und Prof. Dr. S5 wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, als unzulässig und lehnte den Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Senats vom 11.12.2019 (L 3 AS 2553/19) Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, ab.

    Die seinen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG vom 11.12.2019 (L 3 AS 2553/19) ablehnende Entscheidung des BSG (Aktenzeichen B 14 AS 31/20 BH) beruhe daher auf einer unrichtigen Aufnahme des Sachverhalts bzw. fälschlichen Darstellung angeblichen Urkundeninhalts in angeblich vorausgegangenen Grundsatzentscheidungen.

    2.5.1 Indem der Kläger im Schreiben vom 14.03.2021 sinngemäß geltend macht, in den wiederaufzunehmenden Verfahren seien von Vertretern der Beklagten und von mit den Klagen befasst gewesenen Richterinnen und Richtern Straftaten zu seinen Lasten begangen worden, indem falsche Angaben gemacht worden seien, um ihm rechtswidrig Leistungen vorzuenthalten, ihm Sozialleistungen zu entziehen und um "Druckmittel" gegen ihn einzusetzen, und indem die Entscheidung des BSG (Aktenzeichen B 14 AS 31/20 BH) auf einer unrichtigen Sachverhaltsaufnahme bzw. auf einer fälschlichen Darstellung angeblichen Urkundeninhalts beruhe, hat er keinen der o.g. gesetzlich vorgesehenen und abschließend aufgezählten Restitutionsgründe schlüssig behauptet.

  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21

    Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Nach Anhörung der Beteiligten hat sich das SG für die das Klageverfahren S 17 AS 624/18 betreffende Restitutionsklage (Aktenzeichen S 17 AS 798/21) mit Beschluss vom 09.04.2021 für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das LSG verwiesen (Aktenzeichen L 3 AS 1284/21 WA), sich für die das Klageverfahren S 13 AS 1745/19 betreffende Restitutionsklage (Aktenzeichen S 13 AS 800/21) mit Beschluss vom 29.04.2021 für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das LSG verwiesen (Aktenzeichen L 3 AS 1551/21 WA) und sich für die das Klageverfahren S 13 AS 1744/19 betreffende Restitutionsklage (Aktenzeichen S 13 AS 799/21) mit Beschluss vom 30.04.2021 für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das LSG verwiesen (Aktenzeichen L 3 AS 1566/21 WA).

    2.1 Das LSG ist für die Entscheidung über die Wiederaufnahmeklagen bereits aufgrund der bindenden (§ 17a Abs. 2 Satz 3 GVG) Verweisungsbeschlüsse des SG in den Verfahren S 17 AS 798/21, S 13 AS 799/21 und S 13 AS 800/21 zuständig (B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 98, Rn. 8 und 8b).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Einem fehlenden Ablehnungsgrund steht es gleich, wenn die Begründung des Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, juris Rn. 57).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, sodass eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch vorab durch gesonderten Beschluss nicht erforderlich gewesen ist (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 17; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 60, Rn. 10d).
  • BSG, 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    2.5 Die Zulässigkeit einer Restitutionsklage setzt u.a. die schlüssige Behauptung eines der in § 580 ZPO abschließend aufgezählten Rechtsverstöße voraus (BSG, Beschluss vom 05.12.2019 - B 14 AS 323/18 B, juris Rn. 6, und Beschluss vom 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B, juris Rn. 9; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.06.2012 - L 2 P 8/12, juris Rn. 17; B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 179, Rn. 9).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Entsprechendes gilt, wenn eine Wiederaufnahmeklage nach § 179 SGG i.V.m. § 580 ZPO unzulässig ist (BSG, Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B, juris Rn. 13ff., und Beschluss vom 18.09.2014 - B 14 AS 85/14 B, juris Rn. 6f.; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 158, Rn. 6a).
  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 85/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Verfahrensfehler - Entscheidung durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Entsprechendes gilt, wenn eine Wiederaufnahmeklage nach § 179 SGG i.V.m. § 580 ZPO unzulässig ist (BSG, Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B, juris Rn. 13ff., und Beschluss vom 18.09.2014 - B 14 AS 85/14 B, juris Rn. 6f.; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 158, Rn. 6a).
  • BFH, 16.01.2007 - VII S 23/06

    Befangenheit; Vollstreckung von Gerichtskosten; Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Das ist etwa dann der Fall, wenn - wie vorliegend - das Ablehnungsgesuch darauf gestützt ist, dass der abgelehnte Richter bereits eine Vorentscheidung getroffen hat (vgl. BVerfG, a. a. O., Rn. 63) oder dass der abgelehnte Richter lediglich eine für den Betroffenen ungünstige Rechtsansicht vertritt, ohne dass Gründe dargetan werden, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 16.01.2007 - VII S 23/06 (PKH), juris Rn. 7; Hessisches LSG, Beschluss vom 14.08.2017 - L 9 SF 37/17 AB, juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 60, Rn. 10b).
  • LSG Hessen, 14.08.2017 - L 9 SF 37/17

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Das ist etwa dann der Fall, wenn - wie vorliegend - das Ablehnungsgesuch darauf gestützt ist, dass der abgelehnte Richter bereits eine Vorentscheidung getroffen hat (vgl. BVerfG, a. a. O., Rn. 63) oder dass der abgelehnte Richter lediglich eine für den Betroffenen ungünstige Rechtsansicht vertritt, ohne dass Gründe dargetan werden, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 16.01.2007 - VII S 23/06 (PKH), juris Rn. 7; Hessisches LSG, Beschluss vom 14.08.2017 - L 9 SF 37/17 AB, juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 60, Rn. 10b).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 R 1736/16
  • LSG Bayern, 19.06.2012 - L 2 P 8/12

    Statthaftigkeit, Restitutionsklage, Wiederaufnahmegrund, Nichtigkeitsgrund

  • LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18
  • BSG, 05.12.2019 - B 14 AS 323/18 B
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

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